insoweit die Auffassung, dass ein berechtigtes Interesse anzunehmen sein könnte, wenn die  betroffene Person ein Kunde des Verantwortlichen ist (Erwägungsgrund 47 Satz 2 DS-GVO).   7. Berechtigte Interessen an der Verarbeitung, die von dem Verantwortlichen oder  einem Dritten verfolgt werden  Basiert die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Artikel 6 I lit. f DS-GVO ist unser  berechtigtes Interesse die Durchführung unserer Geschäftstätigkeit zugunsten des  Wohlergehens all unserer Mitarbeiter und unserer Anteilseigner.  8. Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden  Das Kriterium für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten ist die jeweilige  gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten  routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind.  9. Gesetzliche oder vertragliche Vorschriften zur Bereitstellung der personenbezogenen  Daten; Erforderlichkeit für den Vertragsabschluss; Verpflichtung der betroffenen  Person, die personenbezogenen Daten bereitzustellen; mögliche Folgen der  Nichtbereitstellung  Wir klären Sie darüber auf, dass die Bereitstellung personenbezogener Daten zum Teil  gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. Steuervorschriften) oder sich auch aus vertraglichen  Regelungen (z.B. Angaben zum Vertragspartner) ergeben kann. Mitunter kann es zu einem  Vertragsschluss erforderlich sein, dass eine betroffene Person uns personenbezogene Daten  zur Verfügung stellt, die in der Folge durch uns verarbeitet werden müssen. Die betroffene  Person ist beispielsweise verpflichtet uns personenbezogene Daten bereitzustellen, wenn  unser Unternehmen mit ihr einen Vertrag abschließt. Eine Nichtbereitstellung der  personenbezogenen Daten hätte zur Folge, dass der Vertrag mit dem Betroffenen nicht  geschlossen werden könnte. Vor einer Bereitstellung personenbezogener Daten durch den  Betroffenen muss sich der Betroffene an einen unserer Mitarbeiter wenden. Unser Mitarbeiter  klärt den Betroffenen einzelfallbezogen darüber auf, ob die Bereitstellung der  personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für den  Vertragsabschluss erforderlich ist, ob eine Verpflichtung besteht, die personenbezogenen  Daten bereitzustellen, und welche Folgen die Nichtbereitstellung der personenbezogenen  Daten hätte.   10. Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung  Als verantwortungsbewusstes Unternehmen verzichten wir auf eine automatische  Entscheidungsfindung oder ein Profiling.  Entwickelt von den Legal Tech Spezialisten von Willing & Able, die auch das System für die  online Vertragsunterzeichnung entwickelt haben. Die Texte des Datenschutzerklärungs- Generators wurden von Prof. Dr. h.c. Heiko Jonny Maniero und Rechtsanwalt Christian  Solmecke erstellt und publiziert.