insoweit die Auffassung, dass ein berechtigtes Interesse anzunehmen sein könnte, wenn die
betroffene Person ein Kunde des Verantwortlichen ist (Erwägungsgrund 47 Satz 2 DS-GVO).
7. Berechtigte Interessen an der Verarbeitung, die von dem Verantwortlichen oder
einem Dritten verfolgt werden
Basiert die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Artikel 6 I lit. f DS-GVO ist unser
berechtigtes Interesse die Durchführung unserer Geschäftstätigkeit zugunsten des
Wohlergehens all unserer Mitarbeiter und unserer Anteilseigner.
8. Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden
Das Kriterium für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten ist die jeweilige
gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten
routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung
erforderlich sind.
9. Gesetzliche oder vertragliche Vorschriften zur Bereitstellung der personenbezogenen
Daten; Erforderlichkeit für den Vertragsabschluss; Verpflichtung der betroffenen
Person, die personenbezogenen Daten bereitzustellen; mögliche Folgen der
Nichtbereitstellung
Wir klären Sie darüber auf, dass die Bereitstellung personenbezogener Daten zum Teil
gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. Steuervorschriften) oder sich auch aus vertraglichen
Regelungen (z.B. Angaben zum Vertragspartner) ergeben kann. Mitunter kann es zu einem
Vertragsschluss erforderlich sein, dass eine betroffene Person uns personenbezogene Daten
zur Verfügung stellt, die in der Folge durch uns verarbeitet werden müssen. Die betroffene
Person ist beispielsweise verpflichtet uns personenbezogene Daten bereitzustellen, wenn
unser Unternehmen mit ihr einen Vertrag abschließt. Eine Nichtbereitstellung der
personenbezogenen Daten hätte zur Folge, dass der Vertrag mit dem Betroffenen nicht
geschlossen werden könnte. Vor einer Bereitstellung personenbezogener Daten durch den
Betroffenen muss sich der Betroffene an einen unserer Mitarbeiter wenden. Unser Mitarbeiter
klärt den Betroffenen einzelfallbezogen darüber auf, ob die Bereitstellung der
personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für den
Vertragsabschluss erforderlich ist, ob eine Verpflichtung besteht, die personenbezogenen
Daten bereitzustellen, und welche Folgen die Nichtbereitstellung der personenbezogenen
Daten hätte.
10. Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung
Als verantwortungsbewusstes Unternehmen verzichten wir auf eine automatische
Entscheidungsfindung oder ein Profiling.
Entwickelt von den Legal Tech Spezialisten von Willing & Able, die auch das System für die
online Vertragsunterzeichnung entwickelt haben. Die Texte des Datenschutzerklärungs-
Generators wurden von Prof. Dr. h.c. Heiko Jonny Maniero und Rechtsanwalt Christian
Solmecke erstellt und publiziert.